Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus?

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Wann und ob die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zahlt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die BG Verletztengeld, bei Folgeschäden, die durch einen Arbeitsunfall auftreten, eine Verletztenrente. Als Voraussetzung hierfür muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.  

Der Verletztenrente geht eine umfangreiche Förderung des Heilungsprozesses durch die gesetzliche Unfallversicherung voraus. Kosten für die Heilbehandlung, Reha und die Versorgung mit Hilfsmitteln gehören zum Leistungsangebot der Berufsgenossenschaft. Maßgebliches Ziel dieser Maßnahme ist die vollständige Heilung und die Wiedereingliederung des Geschädigten ins Berufsleben.  

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„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

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Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Stefan B. (34)

Dresden

Küchenchef 

Arbeitsunfall

494,29€/Monat (GUV)

Während Stefan versuchte, Holz in einer Feuerschale zum Brennen zu bringen, fing seine Kleidung Feuer. Von Kopf bis Fuß erlitt Stefan Verbrennungen 3. Grades – 33 Prozent der Körperoberfläche. Von der Berufsgenossenschaft erhielt er dafür eine Gesamtvergütung in Höhe von gerade einmal 2.822,76€ bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Ein weiteres Gutachten ließ die MdE sogar auf zehn Prozent sinken, sodass keine Ansprüche mehr bestanden. Durch die Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS wurde in Stefans Fall Widerspruch eingelegt. Ein erneutes Gutachten bestätigte die bestehende MdE von 40 Prozent. Stefan bekommt jetzt eine monatliche Rente auf Lebenszeit in Höhe von 494,29€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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