Ein Unfall gilt als Arbeitsunfall, wenn Beschäftigte oder freiwillig Versicherte während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg einen gesundheitlichen Schaden davontragen. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit nicht dem privaten Zweck, sondern dem Unternehmen diente.
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Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.
Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.
Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.